Seiteninhalt
Allgemeines
Ziele des Naturschutzes
Dauerhaft gesichert werden soll
- Die biologische Vielfalt
- Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich der Regenerationsfähigkeit der Naturgüter
Schutzvorschriften
Zum Schutz der Nist-, Brut- oder Zufluchtstätten frei lebender Tiere ist es verboten:
- Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder -büsche zu roden, abzuschneiden, abzubrennen oder sonstig zu beseitigen
- Im Außenbereich zwischen 01.03. und 30.09. Hecken oder Gebüsch zu roden, ab- oder zurückzuschneiden oder abzubrennen
- Die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken oder Hängen abzubrennen
- Rohr- und Schilfbestände zu beseitigen
Amtlicher Naturschutz
- Oberste Naturschutzbehörte: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherhiet
- Oberste Landes-Naturschutzbehörde
- Obere Naturschutzbehörde: Bezirksregierung
- Untere Naturschutzbehörde: Stadt- oder Landverwaltung
Privater Naturschutz
- DJV
- NABU
- BUND u. a.
Rote Listen
Gefährdungseinstufungen
- 0 ausgestorben
- 1 vom Aussterben bedroht
- 2 stark gefährdet
- G Gefährdung unbekannten Ausmaßes
- R extrem selten
- V Vorwarnliste
Ökologie
Grundbegriffe
- Ökologie: Lehre von den Beziehungen der Lebewesen mit ihrer Umwelt
- Ökosystem: Beziehungsgefüge der Lebewesen untereinander (Biozönose) und mit ihrem Lebensraum (Biotop)
- Biotop: Durch bestimmte Pflanzen und Tiergesellschaften bestimmter Lebensraum
- Biozönose: Lebensgemeinschaft von Pflanzen und Tieren in einem Biotop
- Habitat: Standort einer bestimmten Tier- oder Pflanzenart, an dem diese regelmäßig anzutreffen ist
- Population: Gesamtheit der an einem Ort vorkommenden Individuen einer Art
- Art: Eine Gruppe Organismen, die sich von allen anderen Gruppen von Organismen unterscheiden und sich untereinander fortpflanzen können. Kleinste Klassifizierungseinheit für Pflanzen und Tiere
Flächen und Objektschutz
Einteilung der Schutzgebiete
- Naturschutzgebiet: Alles verboten was zerstören, beschädigen oder verändern kann. Teilweise Betretungsverbot
- Landschaftsschutzgebiet: Landschaftsbild soll erhalten werden. Größer als Naturschutzgebiet, weniger strenge Auflagen
- Naturpark: Verbindung von Erhohlungsgebiet mit Schutz der Natur
- Naturmonument: Kleines Gebiet, Schutz wegen Schönheit oder Seltenheit (Wasserfall, Dünen etc.)
- Naturdenkmal: Einzelobjekt <5ha. Veränderungsverbot
- Nationalpark: Natur sich selbst überlassen
- Biospärenreservat: Von UNESCO anerkannt, Mensch im Vordergrund. Entwicklung Naturschützender Wirtschaftsweisen
- Natura 2000: Länderübergreifendes Gebiet
Artenschutz
Allgemeiner Schutz
Alle heimischen Tier- und Pflanzenarten genießen mindestens allgemeinen Schutz, wenn sie nicht einer höheren Schutzkategorie angehören
Verbote
- Fangen, verletzen, töten, beunruhigen ohne vernünftigen Grund
Vernünftige Gründe
- Jagd: Wildarten mit Jagdzeit
- Jagdschutz: Tiere, die dem Wild gefährlich werden können, z. B. Raubwild.
Säugetiere unter allgemeinem Schutz (Beispiele)
- Marderhund, Waschbär, amerikanischer Nerz
- Bisam, Nutria
- Feldmaus, Hausmaus, Erdmaus, Rötelmaus, Schermaus
Besonderer Schutz
Verbote
- Nachstellen, fangen, verletzen, töten
- In Besitz nehmen, vermarkten
Säugetiere unter besonderem Schutz (Beispiele)
- Alle heimischen Arten, ausgenommen Arten die dem Jagdrecht unterliegen oder unter „Allgemeiner Schutz“ aufgeführt sind
- Maulwurf, Igel, Eichhörnchen, Spitzmaus
- Bilche: Siebenschläfer, Baumschläfer, Gartenschläfer, Haselmaus
- Europäischer Nerz
Vogelarten unter besonderem Schutz
- Sämtliche heimischen Vogelarten
Reptilien unter besonderem Schutz (Beispiele)
- Gelbbauchunke, Rotbauchunke
- Feuersalamander, Smaragdeidechse, Zauneidechse
- Kreuzotter, Ringelnatter, Blindschleiche
Strenger Schutz
Verbote
- Nachstellen, fangen, verletzen, töten
- In Besitz nehmen, vermarkten
- Stören
Säugetiere unter strengem Schutz
- Wolf, Bär
- Biber, Fischotter
- Fledermäuse