Waffenrecht

Originaltext des Waffengesetz auf den Seiten des Bundesamt für Justiz

Waffenrechtliche Begriffe im Sinne des Gesetzes

Definition von Waffen

FeuerwaffenSchusswaffen, bei denen ein Geschoss mittels heißer Gase durch einen Lauf getrieben werden
LangwaffenGesamtlänge > 60 cmLauf + Verschluss > 30 cm
KurzwaffenAlle anderen
Automatische WaffenSchusswaffen, die nach einem Schuss automatisch wieder schussbereit sind
Als Schusswaffen gelten auchArmbrüste, Schalldämpfer, Tragbare Gegenstände zum Abschuss von Munition. Z. B. mit Kartuschenmunition betriebene Bolzenschussgeräte
Rechtlich den Schusswaffen gleichgestellt Lauf, Patronenlager, Verschluss, Griffstück bei Pistole und Revolver

Umgang mit Waffen

Es hat Umgang mit Waffenwer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, schießt, herstellt, bearbeitet, handelt
Es erwirbt eine Waffe oder Munitionwer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt 
Es besitzt eine Waffe oder Munitionwer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt 
Es überlasst eine Waffe oder Munition wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt 
Es führt eine Waffe wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt 
Es schießt wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen oder Kartuschenmunition Reiz-oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt 

Führen und Transport von Waffen

  • Führen: Waffe ist zugriffsbereit
  • Transportieren:  Waffe ist weder zugriffs- noch schussbereit

Führen auf dem Weg zur Jagd

  • Zugriffsbereit im Auto
  • Nicht schussbereit (nicht geladen)

Führen auf der Jagd

Der Jäger darf die Waffe bei der befugten Jagdausbildung schussbereit und zugriffsbereit im Revier bei sich tragen. Aber nur in folgenden Situationen:

  • Zur befugten Jagdausübung
  • An- und Einschießen der Waffe im Revier
  • Ausbildung von Jagdhunden
  • Jagdschutz

Führen im Zusammenhang mit der Jagd

Waffe darf nicht schussbereit sein und sollte im verschlossenen Auto nicht gleich erkennbar sein

  • Schüsseltreiben
  • Kurze Besorgung auf dem Weg

Transportieren

Transportieren bedeutet das nicht zugriffsbereite und nicht schussbereite Befördern der Waffe, das mit dem konkreten Bedürfnis im Zusammenhang stehen muss 

  • Im Auto nie geladen
  • Auf dem Weg zum Schießstand, Büchsenmacher etc.: Entladen, in verschlossenem Behälter (Zahlenschloss)

Aufbewahrung

Waffenschrank

  • Klasse 0 < 200 kg: Langwaffen unbegrenzt, Kurzwaffen 5, Munition
  • Klasse 0 > 200 kg: Langwaffen unbegrenzt, Kurzwaffen 10, Munition
  • Klasse 1: Langwaffen unbegrenzt, Kurzwaffen unbegrenzt

Waffenbesitzkarte

Vorraussetzungen

  • 18 Jahre alt
  • Sachkunde (Jägerprüfung)
  • Bedürfnis für 2 Kurzwaffen und beliebig viele Langwaffen
  • Zuverlässigkeit
  • Persönliche Eignung

Zuverlässigkeit

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

  • Die rechtskräftig verurteilt worden sind wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen vorsätzlichen Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mind. 1 Jahr
  • Die rechtskräftig verurteilt worden sind wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang von Waffen und Munition oder nach dem Waffen- oder Bundesjagdgesetzt zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von 60 Tagessätzten
  • Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie
    • Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden werden
    • Mit Waffen oder Munition nicht sachgemäß umgehen werden
    • Waffen oder Munition nicht sachgemäß verwahren werden
    • Waffen oder Munition Unbefugten überlassen
  • Geldstrafe von mind. 60 Tagessätzten

Persönliche Eignung

Die persönliche Eignung besitzen Personen nicht, die

  • Geschäftsunfähig sind
  • Suchtkrank sind

Erwerb von Waffen

Langwaffen

  • Kauf mit gültigem Jagdschein
  • Anmeldung innerhalb von 2 Wochen bei der Kreispolizeibehörde
  • Behörde trägt Waffe in WBK ein oder stellt erstmalig die WBK aus

Kurzwaffen

  • Voreintrag in WBK bei Behörde mit Angabe der Art und des Kalibers, ggfls. erstmalige Ausstellung einer WBK
  • Kauf der Waffe innerhalb eines Jahres
  • Anmeldung innerhalb von 2 Wochen

Erwerb von Munition

Für Jäger nur im Rahmen des Bedürfnisses erlaubt. Also nur Munition, für die man auch eine Waffe beseitzt. 

  • Langwaffenmunition: Erwerb unter Vorlage eines gültigen Jagdscheines
  • Kurzwaffenmunition: Erwerb nur mit entsprechender Munitionserwerbserlaubnis in WBK
  • Auf Schießstätten darf jedermann Munition zum Sofortverbrauch erwerben
  • Jäger dürfen nur Munition erwerben für Waffen, die sie auch besitzen

Ausleihen von Waffen

  • Jeder, der eine WBK besitzt darf Waffen für max. 1 Monat ausleihen
  • Erwerb muss auf Überlassungsschein dokumentiert sein

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