Originaltext des Waffengesetz auf den Seiten des Bundesamt für Justiz
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Waffenrechtliche Begriffe im Sinne des Gesetzes
Definition von Waffen
Feuerwaffen | Schusswaffen, bei denen ein Geschoss mittels heißer Gase durch einen Lauf getrieben werden |
Langwaffen | Gesamtlänge > 60 cmLauf + Verschluss > 30 cm |
Kurzwaffen | Alle anderen |
Automatische Waffen | Schusswaffen, die nach einem Schuss automatisch wieder schussbereit sind |
Als Schusswaffen gelten auch | Armbrüste, Schalldämpfer, Tragbare Gegenstände zum Abschuss von Munition. Z. B. mit Kartuschenmunition betriebene Bolzenschussgeräte |
Rechtlich den Schusswaffen gleichgestellt | Lauf, Patronenlager, Verschluss, Griffstück bei Pistole und Revolver |
Umgang mit Waffen
Es hat Umgang mit Waffen | wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, schießt, herstellt, bearbeitet, handelt |
Es erwirbt eine Waffe oder Munition | wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt |
Es besitzt eine Waffe oder Munition | wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt |
Es überlasst eine Waffe oder Munition | wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt |
Es führt eine Waffe | wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt |
Es schießt | wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen oder Kartuschenmunition Reiz-oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt |
Führen und Transport von Waffen
- Führen: Waffe ist zugriffsbereit
- Transportieren: Waffe ist weder zugriffs- noch schussbereit
Führen auf dem Weg zur Jagd
- Zugriffsbereit im Auto
- Nicht schussbereit (nicht geladen)
Führen auf der Jagd
Der Jäger darf die Waffe bei der befugten Jagdausbildung schussbereit und zugriffsbereit im Revier bei sich tragen. Aber nur in folgenden Situationen:
- Zur befugten Jagdausübung
- An- und Einschießen der Waffe im Revier
- Ausbildung von Jagdhunden
- Jagdschutz
Führen im Zusammenhang mit der Jagd
Waffe darf nicht schussbereit sein und sollte im verschlossenen Auto nicht gleich erkennbar sein
- Schüsseltreiben
- Kurze Besorgung auf dem Weg
Transportieren
Transportieren bedeutet das nicht zugriffsbereite und nicht schussbereite Befördern der Waffe, das mit dem konkreten Bedürfnis im Zusammenhang stehen muss
- Im Auto nie geladen
- Auf dem Weg zum Schießstand, Büchsenmacher etc.: Entladen, in verschlossenem Behälter (Zahlenschloss)
Aufbewahrung
Waffenschrank
- Klasse 0 < 200 kg: Langwaffen unbegrenzt, Kurzwaffen 5, Munition
- Klasse 0 > 200 kg: Langwaffen unbegrenzt, Kurzwaffen 10, Munition
- Klasse 1: Langwaffen unbegrenzt, Kurzwaffen unbegrenzt
Waffenbesitzkarte
Vorraussetzungen
- 18 Jahre alt
- Sachkunde (Jägerprüfung)
- Bedürfnis für 2 Kurzwaffen und beliebig viele Langwaffen
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
Zuverlässigkeit
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
- Die rechtskräftig verurteilt worden sind wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen vorsätzlichen Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mind. 1 Jahr
- Die rechtskräftig verurteilt worden sind wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang von Waffen und Munition oder nach dem Waffen- oder Bundesjagdgesetzt zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von 60 Tagessätzten
- Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie
- Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden werden
- Mit Waffen oder Munition nicht sachgemäß umgehen werden
- Waffen oder Munition nicht sachgemäß verwahren werden
- Waffen oder Munition Unbefugten überlassen
- Geldstrafe von mind. 60 Tagessätzten
Persönliche Eignung
Die persönliche Eignung besitzen Personen nicht, die
- Geschäftsunfähig sind
- Suchtkrank sind
Erwerb von Waffen
Langwaffen
- Kauf mit gültigem Jagdschein
- Anmeldung innerhalb von 2 Wochen bei der Kreispolizeibehörde
- Behörde trägt Waffe in WBK ein oder stellt erstmalig die WBK aus
Kurzwaffen
- Voreintrag in WBK bei Behörde mit Angabe der Art und des Kalibers, ggfls. erstmalige Ausstellung einer WBK
- Kauf der Waffe innerhalb eines Jahres
- Anmeldung innerhalb von 2 Wochen
Erwerb von Munition
Für Jäger nur im Rahmen des Bedürfnisses erlaubt. Also nur Munition, für die man auch eine Waffe beseitzt.
- Langwaffenmunition: Erwerb unter Vorlage eines gültigen Jagdscheines
- Kurzwaffenmunition: Erwerb nur mit entsprechender Munitionserwerbserlaubnis in WBK
- Auf Schießstätten darf jedermann Munition zum Sofortverbrauch erwerben
- Jäger dürfen nur Munition erwerben für Waffen, die sie auch besitzen
Ausleihen von Waffen
- Jeder, der eine WBK besitzt darf Waffen für max. 1 Monat ausleihen
- Erwerb muss auf Überlassungsschein dokumentiert sein