Tierschutz

Tierschutzgesetz

Originaltext des Tierschutzgesetz auf den Seiten des Bundesamt für Justiz

Grundsätze

  • Es ist verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Leid, Schmerz oder Schäden zuzufügen
  • Es ist verboten, ein Tier auf ein anderes zu hetzen (waidgerechte Jagdausübung ausgenommen)
  • Es ist verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten
  • Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung getötet werden, sonst nur unter Vermeidung von Schmerzen
  • Ein Wirbeltier darf nur töten, wer die dazu notwendigen Kentnisse und Fähigkeiten hat

Tiergesundheitsgesetz

Originaltext des Tiergesundheitsgesetz auf den Seiten des Bundesamt für Justiz

Auszüge

  • Jeder Beteiligte ist verpflichtet, den Ausbruch einer anzeigenpflichtigen Tierseuche schon im Verdachtsfall der Behörde anzuzeigen

Tollwutverordnung

Originaltext der Tollwutverordnung auf den Seiten des Bundesamt für Justiz

  • 40km Sicherheitsradius
  • Kein freies Herumlaufen von nicht geimpften Hunden oder Katzen
  • Seuchenverdächtiges Wild ist unverzüglich zu erlegen

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