Seiteninhalt
Tierschutzgesetz
Originaltext des Tierschutzgesetz auf den Seiten des Bundesamt für Justiz
Grundsätze
- Es ist verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Leid, Schmerz oder Schäden zuzufügen
- Es ist verboten, ein Tier auf ein anderes zu hetzen (waidgerechte Jagdausübung ausgenommen)
- Es ist verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten
- Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung getötet werden, sonst nur unter Vermeidung von Schmerzen
- Ein Wirbeltier darf nur töten, wer die dazu notwendigen Kentnisse und Fähigkeiten hat
Tiergesundheitsgesetz
Originaltext des Tiergesundheitsgesetz auf den Seiten des Bundesamt für Justiz
Auszüge
- Jeder Beteiligte ist verpflichtet, den Ausbruch einer anzeigenpflichtigen Tierseuche schon im Verdachtsfall der Behörde anzuzeigen
Tollwutverordnung
Originaltext der Tollwutverordnung auf den Seiten des Bundesamt für Justiz
- 40km Sicherheitsradius
- Kein freies Herumlaufen von nicht geimpften Hunden oder Katzen
- Seuchenverdächtiges Wild ist unverzüglich zu erlegen