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Waffen und Munition
- Waffen müssen den Bestimmungen des Waffengesetztes entsprechen
- Waffen müssen funktionssicher sein
- Waffen dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden
- Munition muß bestimmungsgemäß und in einwandfreiem Zustand sein
- Verwechslung bei Flintenlaufpatronen mit Schrotpatronen muß ausgeschlossen sein
Ausübung der Jagd
- Schusswaffen dürfen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein
- Lauf darf nur in eine sichere Richtung gehalten werden
- Nach dem Laden ist die Waffe zu sichern
- Eine eingestochene Waffe ist nach nicht erfolgtem Schuss zu entstechen und zu sichern
- Waffen in Fahrzeugen haben entladen zu sein
- Beim Überwinden von Hindernissen oder besteigen von Hochsitzen hat die Waffe entladen zu sein
- Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich vergewissert wurde, daß niemand gefährdet ist
- Aus Wasserfahrzeugen darf im Stehen nur geschossen werden, wenn das Boot gegen umschlagen gesichert ist
- Fangeisen dürfen nur mit entsprechender Vorrichtung fängisch gestellt und entsichert werden
- Fangeisen sind so aufzustellen, dass niemand gefährdet wird
Gesellschaftsjagd
- Der Jagdleiter hat nicht geeigneten Personen die Teilnahme zu versagen
- Der Jagdleiter hat vor Beginn der Jagd eine Belehrung über die Unfallverhütungsvorschrift sowie die verwendeten Jagdsignale durchzuführen
- Den Schützen wird der Stand zugewiesen, der einzuhaltende Schussbereich wird bezeichnet
- Die Schützen haben sich nach Einnahme des Standes mit den Nachbarn zu verständigen
- Der Stand darf vor Beendigung des Treibens nicht verlassen werden, nur mit Zustimmung des Jagdleiters und nach Verständigung mit Nachbarschützen
- Die Waffe ist erst auf dem Stand zu laden und nach Beendigung des Treibens sofort zu entladen
- In Richtung von Personen in gefährlicher Nähe darf nicht angeschlagen oder geschossen werden
- Ein Durchziehen mit der Waffe durch die Schützen oder Treiberlinie ist unzulässig
- Beim Signal „Treiber in den Kessel“ darf nicht mehr in den Kessel geschossen werden
- Außerhalb des Treibens ist die Waffe entladen mit geöffnetem Verschluss und Mündung nach oben zu tragen
- Bei Gesellschaftsjagden ist Signalkleidung zu tragen
Übungsschießen
- Nur zulässig auf behördlich zugelassenen Schießständen
- Gehörschutz ist zu tragen
Hochsitze
- Hochsitze müssen fachgerecht errichtet und gegen abstürzen von Personen gesichert sein
- Standsicherheit muß gewährleistet sein
- Mindestens 1 x / Jahr überprüfen